Satzung

Allgemeiner Rettungsverband Frankfurt e.V.

Vorstand

Vorsitzender: Dipl.-Ing. Karl-Heinz Maier, Mörfelden-Walldorf
Stv. Vorsitzende: Reinhard Spamer, Krankenpfleger und Veraufsberater, Frankfurt
Schatzmeister: Kilian Förg, MBA, Rodgau

 

Der Allgemeine Rettungsverband Frankfurt e.V. ist eingetragen im Vereinsregister Frankfurt am Main unter der Nummer VR-8820.

Satzungsauszug

§ 2. Vereinszweck und Gemeinnützigkeit

1. Vereinszweck

 

1.1. Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige und mildtätige Zwecke im Sinne des Abschnittes "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung in der jeweils gültigen Fassung unter Ausschluß konfessioneller und parteipolitischer Fragen.

 

1.2. Zweck des Vereins ist die freie Wohlfahrtspflege, die Förderung der Volks- und Berufsbildung und die Förderung der Rettung aus Lebensgefahr.

 

1.3. Die Verwirklichung des Vereinszweckes soll insbesondere erreicht werden durch folgende Maßnahmen:

 

  • Förderung und Durchführung sozialer und sozialpädagogischer Maßnahmen zur Betreuung und Unterstützung von Personen aller Altersgruppen sowie Durchführung von Betreuungen.
  • Einrichtung und Betrieb entsprechender Fürsorgeeinrichtungen und sozialer Dienste.
  • Hilfeleistung bei Notfällen und Katastrophen.
  • Vorbeugende Tätigkeiten zur Vermeidung und Verminderung von Notfällen zur Senkung des allgemeinen Sicherheitsrisikos.
  • Allgemeine Werbung für soziales, umweltbewußtes Verhalten und gegenseitige Hilfsbereitschaft.
  • Ausbildungs-, Aufklärungs- und Öffentlichkeitsarbeit, wie z.B. Erste Hilfe und Notfallmaßnahmen.
  • Förderung und Durchführung von Maßnahmen, zur Gewinnung Ehrenamtlicher und Mitarbeitern für die Durchführung der Aufgaben.
  • Jugendarbeit, Nachwuchsarbeit.

Die Leistungen des Vereins kommen zu zwei Dritteln den in §53 AO genannten Personen zugute.

 

2. Gemeinnützigkeit

 

2.1. Der Verein ist selbstlos tätig. Er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.

 

2.2. Mittel des Vereins dürfen nur für satzungsgemäße Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins. Vereinsämter werden grundsätzlich ehrenamtlich ausgeübt. Der Vorstand kann aber bei Bedarf, gemäß den finanziellen Möglichkeiten des Vereins, eine Vergütung nach Maßgabe einer Aufwandsentschädi­gung im Sinne des § 3 Nr. 26a EStG (Ehrenamtspauschale) beschließen. Es darf keine Person durch Ausgaben, die den Zwecken des Ver­eins fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.

 

2.3.  Bei Auflösung oder Aufhebung der Körperschaft oder bei Wegfall steuerbegünstigter Zwecke fällt das Vermögen der Körperschaft an den PARITÄTISCHEN Wohlfahrtsverband Lan­desverband Hessen e.V., Auf der Körnerwiese 5, 60322 Frankfurt am Main oder den Allgemei­nen Rettungsverband Frankfurt gemeinnützige Service GmbH, Griesheimer Stadtweg 62, 65933 Frankfurt, der es unmittelbar und ausschließlich für gemeinnützige, mildtätige oder kirchliche Zwecke zu verwenden hat. Der Vorstand entscheidet an welche Organisation das Vermögen fällt, ggf. zu welchen Teilen.

 

2.4. Der Verein ist beim Finanzamt Frankfurt III unter der Steuernummer 045 250 68 168 als gemeinnützig und besonders förderungswürdig anerkannt.

Satzungsauszug zum Download

Satzungsauszüge des ARV Frankfurt e.V. sowie des Fördervereins für die ARV-Tagespflege erhalten Sie als PDF unter Download.


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