Leitbild
Unser allgemeines Leitbild
- Lücken schließen
Der ARV versucht, erkannte Lücken im sozialen Netz im Rahmen seiner Möglichkeiten wirkungsvoll zu schließen.
- Flexibilität
Der ARV reagiert unbürokratisch und flexibel auf Hilfeersuchen und neue soziale Herausforderungen.
- Nächstenliebe
Die Dienste des ARV werden im Geiste der Nächstenliebe und Mitmenschlichkeit erbracht.
- Gleichbehandlung
Der ARV macht bei der Erbringung seiner sozialen Dienste keine Unterschiede nach Staatsangehörigkeit, Rasse, Religion, sozialer Stellung und politischer Zugehörigkeit.
- Neutralität
Der ARV ist politisch und konfessionell ungebunden.
- Unabhängigkeit
Der ARV bringt sich nicht in existenzielle Abhängigkeit von natürlichen oder juristischen Personen.
- Ehrenamtlichkeit
Die Tätigkeit als Mitglied des Vorstandes oder Leiter(in) einer ARV-Gliederung ist grundsätzlich ehrenamtlich. Außerdem benötigt der ARV einen angemessenen Anteil an Ehrenamtlichkeit, um seine Dienste kostengünstig und sozialverträglich anbieten zu können.
- Freiwilligkeit
Die aktive Mitarbeit ehrenamtlicher Helfer(innen) im ARV ist freiwillig. Verlässlichkeit im Falle freiwilliger Übernahme von Diensten ist Ehrenpflicht.
- Gemeinnützigkeit
Der ARV ist eine gemeinnützige Hilfsorganisation der freien Wohlfahrtspflege und der Notfallhilfe.
Unser Pflegeleitbild
Ziel der Sozialstation ist die ganzheitliche Pflege und Betreuung der kranken, alten und behinderten Menschen, nachstehend Pflegebedürftige genannt.
Die Pflegebedürftigen sind Anlass und Mittelpunkt unseres beruflichen Handelns.
Wir berücksichtigen ihre individuellen, physischen, sozialen und kulturellen Bedürfnisse und Resourcen, beziehen ihre Familie und die soziale Umgebung in den Pflegeprozess mit ein.
Wir fördern das Gesundheitsbewusstsein unserer Pflegebedürftigen und versorgen sie nach den Grundsätzen der aktivierenden und therapeutischen Pflege, mit dem Ziel, ihre Selbständigkeit sobald und so vollständig wie möglich zu erhalten oder wiederzuerlangen.
Wir beachten die Würde des unheilbar Pflegebedürftigen bis zu seinem Tod.
ARV-Pflegeteam,
Frankfurt am Main, den 27.09.1999; überarbeitet 17.01.2006